Was ist im Todesfall zu wissen + zu tun?

Direkt nach dem Todesfall - Totenbeschau
Die Durchführung einer Totenbeschau ist bei jedem Todesfall zwingend erforderlich. In Kliniken und Krankenhäusern wird die Totenbeschau durch den zuständigen Totenbeschauarzt, bei Sterbefällen an anderen Sterbeorten durch den zuständigen Sprengelarzt durchgeführt. Vor der Totenbeschau darf an dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Mögliche Sterbeorte

  • Zuhause
    Tritt der Todesfall zuhause ein, ist sofort der zuständige (Sprengel-)Arzt zu verständigen, der die Totenbeschau vornimmt. Es empfiehlt sich, sofort ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren, um alle weiteren Schritte zu veranlassen. Dieses kann für Sie auch die Totenbeschau in die Wege leiten. 
  • Im Krankenhaus
    Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus eingetreten ist, wird die Totenbeschau dort veranlasst und durchgeführt.
  • Im Wohn- und Pflegeheim
    Bei einem Todesfall im Wohn- oder Pflegeheim wird die Totenbeschau durch den zuständigen (Sprengel-)Arzt vor Ort durchgeführt.
  • An einem öffentlichen Ort
    Tritt der Tod eines nahen Verwandten an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt. Auch wenn die Freigabe des Verstorbenen meist erst nach einiger Zeit erfolgt, sollten Sie unverzüglich ein Bestattungsunternehmen kontaktieren.
  • Im Ausland
    Verstirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, entspricht es den internationalen Gepflogenheiten, dass die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat) melden. Diese leitet die Verständigung der nächststehenden Angehörigen in die Wege. Nach erfolgter Totenbeschau (und der damit verbundenen Freigabe zur Bestattung) erfolgt die Einsargung. Die Einsargung und die Überführung des Verstorbenen muss von einem dazu berechtigten Bestattungsunternehmen durchgeführt werden und erfolgt im Auftrag der Angehörigen bzw. der Behörden.

Meldung des Todesfalls am Standesamt - Sterbeurkunden

Jeder Sterbefall muss beurkundet werden. Zuständig hierfür ist das Standesamt. Das Bestattungsunternehmen bietet Unterstützung bei Behördengängen und besorgt Ihnen die Sterbeurkunden sowie andere wichtige Dokumente, die eventuell nicht auffindbar oder verloren gegangen sind und die zur Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt werden (Checkliste der Sterbefall Dokumente). Die Sterbeurkunden benötigen Sie für die Bestattung als auch für Ab- und Ummeldungen. 

Polizeiliche Abmeldung

Nach den personenstandsrechtlichen Bestimmungen sind die Standesämter verpflichtet, das Meldeamt des Hauptwohnsitzes vom Todesfall in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt automatisch mit der Erstellung der Sterbeurkunde.

Witwen-, Witwer- und Waisenpension

Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei der betreffenden Pensionsversicherungsanstalt, welche Unterlagen dem Antrag auf eine Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder nach den Bestimmungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden beizufügen sind.

Sterbegeld

Einige Krankenkassen, Pensionskassen, Gewerkschaften, Vereine, etc. gewähren unter bestimmten Bedingungen Bestattungskostenbeiträge bzw. Sterbegelder. Es empfiehlt sich bei der zuständigen Institution nähere Informationen einzuholen. Da der Anspruch nach bestimmten Fristen erlischt, soll um den Bestattungskostenbeitrag sobald als möglich angesucht werden.
Nach dem Opferfürsorgegesetz gibt es für Opfer von Verbrechen unter bestimmten Umständen ebenfalls einen Zuschuss.

Wichtige Verträge, Dokumente etc.

Wir haben hier eine Checkliste jener Dokumente für Sie zusammengestellt, die Sie nach einem Todesfall benötigen. Wichtig ist auch die Frage nach einer etwaigen Vorsorge, die der:die Verstorbene bereits in Form einer Versicherung abgeschlossen haben könnte. Diese (bzw. das Testament) enthält im Normalfall bereits Vorgaben und Wünsche zur Bestattung, die es zu berücksichtigen gilt.

Notwendige Schritte in Bezug auf Wohnung, Haustiere etc.

Hat die verstorbene Person allein gelebt, sollten Sie ihre Wohnung prüfen – auf offene Fenster, laufende Heizung, vollen Briefkasten, verderbliche Lebensmittel im Kühlschrank, Pflanzen etc. Ganz wichtig sind natürlich auch Haustiere, die es zu versorgen gilt.

Bestattungsunternehmen auswählen & kontaktieren

Spätestens wenn der Leichnam vom Totenbeschauarzt freigegeben worden ist, müssen Sie sich mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen. Hat die verstorbene Person im Rahmen einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge bereits entsprechende Wünsche für den Todesfall hinterlegt, so werden diese an das beauftragte Bestattungsunternehmen weitergegeben.

Wichtige Entscheidungen bzgl. Bestattung treffen

Das Bestattungsunternehmen übernimmt umfassend alle organisatorischen Belange rund um die Bestattung selbst sowie um die Trauerfeier. Es berät Sie zu und unterstützt Sie bei:

  • Planung von Termin & Uhrzeit der Beisetzung
  • Beratung je nach Bestattungsart: Auswahl des Friedhofes sowie des Grabes
  • Organisation der Trauerfeier (Trauerredner, Musik etc.)
  • Bestellung von Blumenschmuck und Kerzen

Angehörige, Freunde … benachrichtigen & Todesanzeige aufgeben

Den nächsten Angehörigen gibt man im Normalfall unverzüglich Bescheid. Jetzt sollten Sie auch noch weitere Familienmitglieder und Freunde über den Todesfall (sowie in Folge über den Bestattungstermin) informieren. Außerdem empfiehlt es sich, eine Todesanzeige aufzugeben sowie Partezettel zu verschicken. Das Bestattungsunternehmen übernimmt für Sie diese Aufgaben und gestaltet Parte und Todesanzeige.

Organisatorisches nach der Trauerfeier

  • Dankeskarten: Diese sind kein Muss, aber eine nette Geste und letzte Erinnerung für all jene, die Ihren verstorbenen Angehörigen gekannt und geschätzt haben.

  • Grabpflege: Wenn Sie weiter weg wohnen oder keine Zeit für eine regelmäßige Grabpflege haben, unterstützen wir Sie gerne dabei  GRABPFLEGE-ANGEBOT. 

  • Grabstein: Nun ist auch der Zeitpunkt gekommen, mit einem Steinmetz Kontakt aufzunehmen, um einen Grabstein oder Gravuren gestalten zu lassen.

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