Welche Kosten entstehen nach einem Todesfall?

Ein Todesfall ist mit hohem Organisationsaufwand verbunden. Aber es kommen auch einige Kosten auf die Angehörigen zu, sofern die verstorbene Person nicht entsprechend mit einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge, vorgesorgt hat. Im folgenden Ratgeber finden Sie eine Aufstellung an Kosten, die nach einem Todesfall entstehen (können). Je nach Bestattungsart, Umfang der Bestattung und der Trauerfeierlichkeiten etc. fallen diese sehr unterschiedlich aus.

Kosten für notwendige Dokumente

Für die Bestattung als auch für Ab- und Ummeldungen sind bestimmte Dokumente unumgänglich. Es kann auch vorkommen, dass einige notwendige Dokumente wiederbeschafft werden müssen, da diese nicht auffindbar oder verloren gegangen sind. Der Bestatter unterstützt Sie bei allen Behördengängen und ggf. bei der Wiederbeschaffung dieser.

  • Was kostet der Totenschein?
    Für die Ausstellung eines Totenscheins, der u. a. Todesursache, Todesfalldatum und Sterbeort festhält, fallen weder bei Tod im privaten Umfeld noch im Krankenhaus Kosten an. Die Ausstellung des Totenscheins ist gebührenfrei.
     
  • Was kostet die Sterbeurkunde?

    Insgesamt kostet die Ausstellung der Sterbeurkunde EUR 9,30, wenn Sie diese persönlich beim Standesamt ausstellen lassen bzw. abholen. Die Kosten setzen sich aus einer Bundesgebühr von EUR 7,20 sowie einer Bundesverwaltungsabgabe von EUR 2,10 zusammen. Bei einer Übermittlung via Post ist die Sterbeurkunde etwas teurer, da zusätzliche Gebühren anfallen.

Was kostet eine Bestattung?

Die Kosten für die Bestattung fallen je nach Bestattungsart, Umfang der Bestattung und der Trauerfeierlichkeiten sehr unterschiedlich aus. Generell können Sie zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung mit ihren verschiedenen Folgemöglichkeiten wie Naturbestattung, Seebestattung etc. wählen. Die günstigste Bestattungsart ist die Feuerbestattung mit der anschließenden Urnenaufbewahrung zu Hause. Im Vergleich dazu kann sich eine Diamantbestattung auf mehrere Tausend Euro belaufen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, mit einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge vorzusorgen und im Vorfeld umfassende Informationen einzuholen um die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen unterstützt Sie gerne dabei und steht Ihnen mit Rat zur Seite.
 

  • Welche Kosten entstehen bei einer Bestattung?
    •    Bestattungsleistungen
    •    Friedhofsgebühren
    •    Kosten für die Grabstelle (Grabstein, Grabplatte, Gruft, Urnenstele, Steinmetzarbeiten etc.)
    •    Fremdleistungen (Auslagen des Bestatters)
    •    Kosten für den Sarg und je nach Bestattungsform eventuell für die Urne
    •    Kosten für den Blumenschmuck
    •    Kosten für die Trauerkleidung, Trauerfeier, den Trauerredner
    •    Kosten für den Leichenschmaus
    •    Kosten für Parten/Traueranzeigen/Danksagungen
     
  • Kosten für eine Erdbestattung
    Bei einer Erdbestattung ohne Trauerfeier, Blumenschmuck und Parte – also die reine Bestattung mit Sarg – fallen Kosten in Höhe von ca. EUR 2.500 an. Dies ist die günstigste Form der Erdbestattung. Wünschen Sie sich eine Bestattung mit den zusätzlichen Leistungen, müssen Sie mit Kosten ab EUR 6.000 aufwärts rechnen.
     
  • Kosten für eine Feuerbestattung
    Die Feuerbestattung ist eine kostengünstigere Bestattungsform als die Erdbestattung und startet bei ca. EUR 1.500 ohne Sonderoptionen und Beisetzung auf einem Friedhof (Urne wird zu Hause aufbewahrt). Nach einer Feuerbestattung haben Sie die Möglichkeit der klassischen Beisetzung auf einem Friedhof mit Friedhofsgebühren etc. oder alternativer Beisetzungsformen wie einer Naturbestattung oder Seebestattung. Bei einer klassischen Feuerbestattung muss man jedoch mit Gesamtkosten zwischen EUR 4.000 und EUR 8.000 rechnen.
     
  • Was ist ein Sozialbegräbnis?
    Hinterlässt die:der Verstorbene keinen Nachlass, mit dem das Begräbnis bezahlt werden kann, verfügen die verantwortlichen Angehörigen nicht über die finanziellen Mittel, eine Bestattung zu bezahlen, oder können keine Angehörigen gefunden werden, dann übernimmt das Land oder die Gemeinde diese Aufgabe. Das Sozialbegräbnis (oder auch Armenbegräbnis genannt) ist nicht mit einer „Wunschbestattung“ vergleichbar. Bei einem Sozialbegräbnis werden alle Mittel auf das Notwendigste beschränkt und die Angehörigen haben kein Mitbestimmungsrecht, was den Termin und den Bestattungsort betrifft. Die verstorbene Person kommt nicht in ihr eventuell bereits vorhandenes Familiengrab, sondern in ein eigens dafür vorgesehenes, einfaches „Armengrab“. Eine Trauerfeier wird nicht beauftragt. Alle Details zu einem Sozialbegräbnis sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt.

Gibt es auch noch Kosten nach einer Bestattung?

Nach der Bestattung sind eventuell noch die Anschaffung eines Grabsteins sowie die laufende Grabpflege ein Thema. Wenn es Ihnen selbst nicht möglich ist, sich um das Grab zu kümmern, übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Was ebenfalls noch auf Sie zukommen kann, sind etwaige Kündigungsgebühren oder weiterlaufende Kosten für Verträge, Mitgliedschaften o. Ä. des:der Verstorbenen. Kümmern Sie sich deswegen schnellstmöglich um derartige Dokumente und setzen Sie die notwendigen Schritte. 

Kann man ein Begräbnis von der Steuer absetzen?

Begräbniskosten bzw. Bestattungskosten können nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Generell müssen die Bestattung sowie der Grabstein aus dem Nachlass bezahlt werden. Auch Sterbeversicherungen zählen zum Nachlassvermögen. Ist kein Vermögen aus dem Nachlass vorhanden, können die Bestattungskosten und der Grabstein als außergewöhnliche Belastung bis maximal EUR 15.000 steuerlich abgesetzt werden. Zu den Bestattungskosten zählen ebenso Blumen, Kränze, ein schlichtes Totenmahl sowie Danksagungen. Die Trauerkleidung und die Grabpflege sind von dieser Regelung nicht umfasst und können nicht geltend gemacht werden.

  • Steuererklärung des Verstorbenen nicht vergessen! 
    Achtung: Weiters gibt es die Möglichkeit, per Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die verstorbene Person deren Steuererklärung beim Finanzamt einzubringen. Am besten holen Sie sich für diese Themen Unterstützung bei einem Steuerberater o. a. Experten.

Welche Möglichkeiten gibt es, Kosten einzusparen?

Gerade bei der Art der Bestattung gibt es große Kostenunterschiede. So ist eine Basis-Feuerbestattung ohne Beisetzung und mit Aufbewahrung der Urne zu Hause eine wesentlich günstigere Bestattungsform als eine klassische Erdbestattung mit Friedhofsgebühren, Kosten für die Feier etc. Das beauftragte Bestattungsunternehmen steht Ihnen hinsichtlich der Bestattungsarten und möglicher Kosten beratend zur Seite.

  • Hat der:die Verstorbene mit einer Versicherung vorgesorgt?
    Wurde bereits zu Lebzeiten eine Vorsorgeversicherung abgeschlossen und wurden so die finanziellen Angelegenheiten für die Bestattung bereits im Vorfeld geregelt, müssen Angehörige sich keine Sorgen um die hohen Kosten einer Bestattung machen. Mit einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge lassen sich nicht nur finanzielle Aspekte zu Lebzeiten regeln, es können auch Wünsche hinterlegt werden, die im Ablebensfall dann an das beauftragte Bestattungsunternehmen weitergegeben werden.
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