Steht Angehörigen bei einem Todesfall Sonderurlaub zu?

Ein Todesfall ist ein tragisches Ereignis und versetzt Angehörige in eine Ausnahmesituation. Neben der Trauerarbeit sind zahlreiche wichtige Schritte zu setzen, die Bestattung und die Trauerfeier zu planen, Behördengänge, Ab- und Ummeldungen zu erledigen etc. Diese Tätigkeiten nehmen viel Zeit in Anspruch. 

Was ist Sonderurlaub nach einem Todesfall?

Sonderurlaub ist generell mit außergewöhnlichen Umständen verbunden und hat nichts mit Ihrem normalen Urlaubsanspruch zu tun. Es handelt sich dabei um zusätzliche arbeitsfreie Tage, die Sie beanspruchen können. Bei einem Sonderurlaub sind Sie von Ihrer Arbeitspflicht befreit und erhalten im Normalfall trotzdem Ihr Gehalt wie gewohnt weiterbezahlt. Sonderurlaub ist nicht nur ein Thema bei einem Todesfall, sondern bspw. auch bei einem Umzug, der Geburt eines Kindes oder der eigenen Eheschließung.

Wem steht Sonderurlaub bei einem Todesfall zu?

Der Anspruch auf Sonderurlaub bei Tod oder für die Beerdigung eines nahen Angehörigen ist in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt und dort nachzulesen. Er ist an den Verwandtschaftsgrad gebunden, in dem Sie zu dem Verstorbenen stehen.

Sie erhalten Sonderurlaub bei Tod und/oder bei Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen. Dies trifft auf folgende Verwandte zu:

  • Kinder
  • Ehefrau/Ehemann bzw. Lebensgefährten
  • Eltern bzw. Schwiegereltern
  • Großeltern oder Geschwister

Wie viel Sonderurlaub steht Ihnen zu?

Die Anzahl der Sonderurlaubstage ist in den jeweiligen Kollektivverträgen beschrieben und dort geregelt. Dabei handelt es sich um eine maximale Anzahl von Sonderurlaubstagen. Der tatsächliche Sonderurlaub, den Sie beanspruchen können, wird jedoch auch vom Arbeitgeber bestimmt. Es spielt ebenso eine Rolle, wie entgegenkommend der jeweilige Arbeitgeber ist und ob er Ihnen die maximale Anzahl an Sonderurlaubstagen gewährt. So ist es durchaus möglich, dass nur ein Tag Sonderurlaub gestattet wird, umgekehrt kann es aber auch mehr sein. Lehrlinge und Schüler/Schülerinnen haben übrigens ebenfalls, ähnlich dem Sonderurlaub, Anspruch auf unterrichtsfreie/arbeitsfreie Zeit beim Tod eines nahen Angehörigen.

Wie kann der Sonderurlaub beansprucht werden?

Im Normalfall läuft die Beantragung eines Sonderurlaubs genauso ab wie ein normaler Urlaubsantrag. Um sich zu vergewissern, dass dies auch bei Ihnen der Fall ist und Sie Ihren Sonderurlaub korrekt beantragen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. 

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