Für Sie und Ihre Hinterbliebenen
Eine gute Vorsorge treffen
Der Tod ist unumgänglich und Teil unseres Lebens. Darum ist es gut, auch für diesen Fall vorgesorgt zu haben. Für uns selbst und als finanzielle Entlastung unserer Lieben. Mit einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge können eigene Wünsche und Vorstellungen bereits zu Lebzeiten selbstbestimmt festgehalten werden. Der Wiener Verein leitet diese nach einem Todesfall an das beauftragte Bestattungsunternehmen weiter.
Hinterlassen Sie Ihre Spuren, liebe Erinnerungen, bleiben Sie im Gedächtnis. Geben Sie Ihren Angehörigen die Möglichkeit, ihre ganze Kraft und Zeit auf die Trauerarbeit verwenden zu können. Stress, finanzielle Sorgen oder gar Unstimmigkeiten sollten Ihren Abschied keinesfalls trüben.
Gerne können Sie jedoch auch direkt in der Bestattung in Hallein Wiener Verein Ihre Wünsche hinterlegen. Wir beraten Sie zu unseren vielfältigen Möglichkeiten und kommen auf Wunsch zu einem persönlichen Beratungsgespräch hinsichtlich einer Bestattungsvorsorge zu Ihnen nachhause.
Wir sind gerne für Ihre Fragen da und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot.
Anregungen
Halten Sie schriftlich fest, welche Bestattungsdurchführung Sie wünschen. Schreiben Sie dies nicht ins Testament, da dieses erst nach der Bestattungsdurchführung eröffnet wird.
Denken Sie an:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Zeremonie (kirchlich, weltlich)
- Musik (modern, klassisch, Wunschtitel)
- Partenversandliste (wer soll verständigt werden)
- Zeitungsparte
- und vieles mehr ...
Stellen Sie eine Liste auf, welche Personen von Ihrem Ableben verständigt werden sollen. Geben Sie deren genaue Adresse und/oder Telefonnummer an. Überprüfen Sie diese Liste einmal im Jahr.
Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens. Weiß diese Person, wo sich Ihre letztwilligen Verfügungen (siehe oben) und Dokumente (Testament, Grabzettel, Pensionsbescheid, Polizzen, etc.) befinden?

Testament
Verschriftlichung für die Nachwelt
Es gibt verschiedene Testamentformen, aber die, für die Errichtung eines gültigen Testaments einzuhaltende Form, wird durch das Gesetz genau festgelegt. Wenn es sich um einen komplexen Fall handelt, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzu zu ziehen.
Wichtig ist, dass Informationen und Wünsche zur Bestattungsdurchführung nicht ins Testament aufgenommen werden, da dieses erst nach der Bestattung eröffnet wird und Ihre Vorstellungen dann nicht mehr berücksichtigt werden können.
Mehr Informationen zum Testament erhalten Sie hier.