Was tun im Todesfall

Nach Eintreten des Todesfalles

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, sobald der Todesfall eingetreten ist!

Die Bestattung in Hallein Wiener Verein erklärt Ihnen alle weiteren Schritte und unterstützt Sie ab sofort bei der Abwicklung aller notwendigen Maßnahmen, die ein Todesfall mit sich bringt.

Wir sind jederzeit, rund um die Uhr für Sie unter der Telefonnummer +43 6245 80253 erreichbar.

Sterbefall in der Wohnung

Bei Sterbefällen in der Wohnung muss der jeweilige Sprengelarzt zur Totenbeschau bestellt werden. Gerne veranlasst dies die Bestattung in Hallein Wiener Verein.
Danach wird die Abholung des Verstorbenen durchgeführt. Im Regelfall besuchen Sie uns danach in der Bestattung, um alle weiteren Schritte zu besprechen.

Sterbefall im Krankenhaus

Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder einer anderen öffentlichen Anstalt (z.B. Seniorenwohnheim) übernimmt die Bestattung in Hallein Wiener Verein die notwendigen Erledigungen.
Die Angehörigen müssen nicht ins Spital fahren, sondern können gleich zu uns in die Bestattung kommen. Kleidung und Dokumente des Verstorbenen können bei uns abgegeben werden.

Benötigte Dokumente

Anzeige des Sterbefalls

Gerne übernehmen wir die Anzeige des Sterbefalls bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt.
 

Dazu benötigen wir folgende Personaldokumente des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • evtl. Scheidungsurteil

 
Bringen Sie diese Papiere zur Anmeldung in die Wiener Verein Bestattung in Hallein mit. Die notwendigen Amtswege erledigen wir selbstverständlich gerne für Sie. Sollte aufgrund des Alters der verstorbenen Person eine bestimmte Urkunde nicht mehr auffindbar sein oder eine andere Bezeichnung haben, helfen wir Ihnen gerne bei den notwendigen Wegen.

Nach jedem Todesfall

Verlassenschaftsverfahren

Nach jedem Todesfall muss ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet werden. Über Auftrag des Bezirksgerichts ist beim zuständigen Gemeindeamt oder beim Notar des Wohnorts die Todesfallaufnahme zu errichten.

Nach der Bestattungsdurchführung muss einer der nächsten Angehörigen vorsprechen und folgende Dokumente mitbringen, bzw. Auskunft geben:

  • Sterbeurkunde (vergebührt)
  • Personaldokumente (siehe oben)
  • Testamente
  • Rechnungen
  • privat krankheitsbedingte Kosten
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Grundbesitzurkunden
  • Einheitswertbescheide
  • Versicherungspolizzen

Abmeldung

Bestehende Verträge & Berechtigungen

Die Abmeldung bei der zuständigen Gemeinde (Meldeamt) erfolgt durch das Standesamt.

Weiters sind die Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, zu kündigen oder zu ändern.
Dies betrifft zum Beispiel:

  • Rundfunkteilnahmeberechtigungen (GIS)
  • Gas- und Strombezug
  • Telefon
  • Haushalts-, Eigenheim und Kfz-Versicherungen
  • und vieles mehr ...

Pensionsantrag

Witwen-/Witwer-/Waisenpension

Für die Beantragung der Witwen-, Witwer- oder Waisenpension benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Todesbestätigung (Original, gebührenfrei)
  • Pensionsbescheid der verstorbenen Person
  • Pensionsbescheid des Antragstellers
  • Meldezettel beider Personen
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