Das Grab

In Österreich gibt es verschiedene Grabarten, die einer:einem Verstorbenen als letzte Ruhestätte dienen können. Wir beantworten im folgenden Ratgeber die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist ein Grab?

Ein Grab ist eine kenntlich gemachte Stelle – meistens auf Friedhöfen – an der eine verstorbene Person beigesetzt wurde. Diese Stelle kann auf verschiedenste Weise laut der jeweiligen Friedhofsordnung gestaltet und geschmückt sein. Eine Ausnahme bilden die Gräber der Naturbestattungen, die naturnah belassen werden. Eine individuelle Gestaltung durch die Angehörigen oder auch eine Kennzeichnung der Stelle fällt bei diesen Gräbern weg.

Welche Geschichte hat das Grab?

Gräber dienen dazu, die Verstorbenen zu würdigen und sie sind so alt wie die frühe Menschheit. Sie sind aufschlussreiche Zeugnisse vergangener Kulturen und ein wichtiger Bereich der Forschung. Auch geben Sie einen Einblick in das Leben einer Kultur und veranschaulichen oft die Stellung oder Position, die eine verstorbene Person in der Gesellschaft einnahm.

Welche Arten von Gräbern gibt es?

Grundsätzlich kann in Österreich zwischen Gräbern für Särge und jenen für Urnen gewählt werden. Dabei unterscheidet man zwischen ober- und unterirdischen Gräbern. Bei einer Urnenbestattung gibt es dazu noch die Möglichkeit von naturnahen Gräbern auf den Naturfriedhöfen.

Gräber für Särge:

Unterirdische Gräber für Särge unterteilt man je nach Nutzung in Einzelgräber und Familiengräber. Es gibt hierbei verschiedene Möglichkeiten:

  • Das Wahlgrab: Die Lage des Grabes auf dem Friedhofsgelände kann frei aus den bestehenden Flächen gewählt werden und das Nutzungsrecht für das Grab kann beliebig oft verlängert werden. Bei einem Wahlgrab ist im Vergleich zu anderen Erdgräbern eine sehr individuelle Gestaltung möglich, es ist zumeist teurer als andere Gräber.
  • Das Reihengrab: Bei einem Reihengrab handelt es sich immer um ein Einzelgrab, welches der Reihe nach vergeben wird. Dadurch ist die Lage des Grabes am Friedhof nicht frei wählbar. Für Reihengräber sind bestimmte Areale vorgesehen und das Nutzungsrecht kann zumeist nicht verlängert werden, sie werden nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet und neu vergeben. Auch sind Reihengräber oft kleiner als Wahlgräber und bieten somit wenig individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Das anonyme Grab: Ein anonymes Grab ist meistens ein Gemeinschaftsgrab, in dem mehrere Personen beigesetzt werden und das nicht nach eigenen Vorlieben gestaltet werden kann. Es gibt keine individuelle Kennzeichnung der Grabstelle, oft findet man jedoch einen Gedenkstein oder eine Gedenktafel für alle beigesetzten Personen, der jedoch keine Daten zu den verstorbenen Personen enthält.
  • Die Gruft: Sie kann sowohl für ober- als auch unterirdische Gräber genutzt werden und ist eine gemauerte oder ummauerte Grabstelle.
  • Das Mausoleum: Es stellt ein über der Grabstelle errichtetes Gebäude dar und ist wohl die teuerste Form eines Grabes.

Oberirdische Gräber für Särge sind zum Beispiel Sargwandnischen, bei denen der Sarg in eine Nische geschoben wird. Diese wird mit einer Deckplatte verschlossen. Sargwandnischen ähneln Kolumbarien für Urnen.

Gräber für Urnen:

Auch bei den Gräbern für Urnen wird zwischen Einzel- und Familiengräbern sowie ober- und unterirdischen Gräbern unterschieden. Urnen können in Erdgräbern, anonymen Gräbern, einer Urnengruft oder Urnenwandnische, in einem Kolumbarium oder auch in einer Urnenstele beigesetzt werden.

Ebenfalls zu den Gräbern für Urnen zählen jene der Naturbestattungen, wie zum Beispiel Baumgräber, Rasen-, Strauch- und Wiesengräber etc.

Wie kann ein Grab gestaltet werden?

Eine Friedhofsordnung enthält die Bestimmungen zur Gestaltung der Gräber. Dennoch kann ein Grab relativ individuell gestaltet werden, sofern es sich nicht um ein anonymes Grab oder auch ein Grab der Naturbestattungen handelt. Letztere werden naturnah belassen. Zu den Pflichten laut Friedhofsordnung gehört jedoch, das Grab zu pflegen und instandzuhalten, sodass keine Gefahr für andere z. B. durch umstürzende Grabsteine entstehen kann. Ist es Ihnen nicht möglich, diesen Pflichten aus unterschiedlichen Gründen nachzukommen, droht schlimmstenfalls die Aberkennung des Grabnutzungsrechtes und Sie verlieren die Grabstelle. Es kann jedoch ein Grabpflegeservice abgeschlossen werden. Der Wiener Verein beauftragt österreichweit Gärtnereien mit einer umsichtigen Pflege Ihres Grabes. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Grabpflege.

Welche Kosten fallen bei einem Grab an?

Die Preise für ein Grab in Österreich fallen sehr unterschiedlich aus und variieren je nach Friedhof, Grabart sowie Lage und Größe des Grabes selbst. Bei Neuerwerb eines Grabes müssen Sie jedoch mit Kosten zwischen 150,- und 500,- Euro rechnen, wobei ein einfaches Urnengrab günstiger ausfällt als ein Sarggrab. Weiters kommen das Nutzungsrecht für 10 Jahre (das ist die vorgeschriebene Ruhezeit) im Umfang von mehreren 100,- Euro und danach eine eventuelle jährliche Verlängerungsgebühr hinzu.

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